Dauer und Kosten

Die Dauer der Therapie oder Beratung kann stark variieren und ist von den Zielsetzungen meiner Klientinnen und Klienten abhängig. Das Erstgespräch dient dem gemeinsamen Kennenlernen und hilft dabei, einen ersten Rahmen für die gemeinsame Arbeit zu definieren. Anschließend vereinbaren wir eine geschätzte Anzahl für Sitzungen und auch die Häufigkeit der Termine. Es gibt Themen, die brauchen etwas Abstand zwischen den Treffen, damit die Inhalte ins alltägliche Leben übertragen werden können. Andere Aufgaben erfordern ein konstantes Dranbleiben und somit eine engmaschigere Arbeit. Unsere Planung ermöglicht gleich zu Beginn eine klare Übersicht zum zeitlichen und finanziellen Aufwand.

 

Da die Kosten für die Gestalttherapie leider von den Krankenkassen nicht übernommen werden, rechne ich privat ab.

 

Das unverbindliche Erstgespräch zum Kennenlernen biete ich kostenfrei an.

 

Für die weitere Zusammenarbeit beträgt mein Honorar:

 

90€ für 60 Minuten Einzelsitzungen Therapie / Coaching

 

110€ für 60 Minuten Paar- oder Familienberatung

     

Für Klienten in besonderen finanziellen Situationen ist ein Sozialtarif möglich. Sprechen Sie mich gern an, damit wir eine individuelle Lösung finden können.

        

Vorteile einer privat finanzierten psychotherapie

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur bei einer „Störung mit Krankheitswert“ und auch nur für eine kleine Auswahl vorgegebener Therapiemethoden. Die Wartezeiten für ein Erstgespräch können mehrere Wochen betragen, der Therapiebeginn kann häufig erst Monate später erfolgen.

 

SelbstzahlerInnen haben die freie Wahl der Methode und auch der Therapeutin / des Therapeuten. Sie bestimmen Dauer und Häufigkeit der Sitzungen selbst und müssen sich nicht mit Unterbrechungen der Therapie aufgrund ungeklärter Kostenübernahme durch die Kasse abfinden. Die Gestalttherapie gehört zu den humanistischen Psychotherapien und damit leider nicht zu den drei von der Kasse bezuschussten Verfahren.

 

Ein weiterer Aspekt ist die absolute Vertraulichkeit gegenüber Dritten. Ihre Therapie wird nicht in den Unterlagen ihrer Krankenkasse geführt, was im Hinblick auf eine Selbstauskunft für den Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant sein kann. Die Angabe einer Psychotherapie innerhalb des Abfragezeitraums kann einen Abschluss verhindern oder zu deutlich höheren Kosten führen. Auch für einige Berufsgruppen besteht die Gefahr einer Stigmatisierung durch Bekanntgabe einer Psychotherapie, unabhängig vom therapeutischen Kontext.

 

Die Verantwortung für das eigene Wohlergehen selbst in die Hände zu nehmen wirkt unterstützend und hilft dabei, sich leichter auf die therapeutische Arbeit einzulassen.  Die Arbeit an eigenen Themen erfährt dadurch Wertschätzung.


Die Kosten für selbstbestimmte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.